Neue Regelungen für Verbraucherkredite beunruhigen Autoverkäufer
Seit 01. Juli ist in Portugal ein neues Gesetz für Konsum-Kredite in Kraft. Was für den Konsumenten eine Verbesserung darstellt, lässt Autohändler besorgt werden.
Seit 1. Juli gibt es neue Regelungen für Verbraucherkredite zwischen 200 und 75’000 Euro.
Die Regelungen betreffen auch die Riege der Autoverkäufer. Obgleich die neuen Regelungen für mehr Transparenz sorgen sollen, und für Käufer wie für Verkäufer Pflichten und Rechte bringen, sind viele Autoverkäufer doch beunruhigt.
Der Grund dafür liegt in der erweiterten Rücktrittsfrist der Verbrauchskredite.
Konsumenten wurde ein erweitertes Rücktrittsrecht zugebilligt.
So erhöht sich das Recht auf Rücktritt vom Kreditvertrag von sieben auf 14 Tage, ohne Gründe des Rücktritts anzugeben. Bei Rücktritt muss jedoch der volle Betrag zzgl. angefallener Zinsen zurück bezahlt werden.
Was bei Geldkrediten ohne Belang und verständlich ist, treibt Autoverkäufer aber auch andere Verkäufer tiefe Falten auf die Stirn. Wird sein Kreditvertrag rückgängig gemacht und das Auto zurückgegeben, dann wurde das Fahrzeug vielfach bereits benutzt.
Im schlimmsten Falle wurden bereits einige hundert Kilometer gefahren, der Kreditvertrag wird rückgängig gemacht, aber das Auto ist entwertet, denn vorbei ist es mit dem „carro zero“, dem Neuwagen mit dem Tacho 0, wie es so schön in Portugal heisst.
Die Autoverkäufer wollen vermeiden, dass die neue Regelung missbraucht wird und wollen sich mit der neuen Regelung nicht so einfach zufrieden geben.
Möglichkeiten sieht die Vereinigung der portugiesischen Autoverkäufer darin die alte Regelung anzuwenden, indem der Käufer sieben Tage den Kreditvertrag überdenken können oder eine Aushändigung des Fahrzeugs erst nach der vierzehntägigen Rücktrittsfrist vom Kreditvertrag erfolgt.
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